Bekanntmachung: Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Produktionsforschung“

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm "KMU-innovativ: Produktionsforschung", Bundesanzeiger vom 02.12.2019

Vom 5. November 2019

1  Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das ­Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Programms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des ­Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Mit „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ wird für das verarbeitende Gewerbe ein Instrument zur Innovations­förderung für eine wettbewerbsfähige Produktion bereitgestellt. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung (www.hightech-strategie.de) und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“. Ziel ist es, einen Beitrag für Innovation und Wachstum in Deutschland zu leisten.

1.1  Zuwendungszweck

Produktion und produktionsnahe Dienstleistungen erzielen mehr als die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung in Deutschland. Der Nutzen von Produkten wird zunehmend durch innovative, technikbasierte Dienstleistungen erhöht. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und Lebensstandard in der Zukunft.

Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein, die nicht nur wesentlicher Innovationsmotor sind, sondern auch eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft darstellen. Sowohl in etablierten Bereichen der Produktionsforschung als auch bei der Entwicklung neuer Schlüsseltechnologien für die betriebliche Praxis hat sich in den letzten Jahren eine neue Szene innovativer Unternehmen herausgebildet, die es zu stärken gilt.

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme vorwettbewerbliche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

1.2  Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017, ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel 1 AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

2  Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Produktionsforschung, deren Lösungen auf die Anwendungsfelder bzw. die Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik oder andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes ausgerichtet sind.

Dabei können folgende Themen bzw. Fragestellungen adressiert werden:

  • Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
  • Werkzeuge der Produktentstehung
  • Integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung
  • Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
  • Flexibilisierung der Produktion
  • Effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien und bei Ausrüstungen
  • Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
  • Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
  • Produktbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
  • Produktionsstrategien und Unternehmensorganisation im Wertschöpfungsnetzwerk
  • Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
  • Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter
  • Know-how-Schutz in dynamischen Märkten

3  Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind KMU. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE

Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags. Erläuterungen zur KMU-Definition erhalten Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (siehe Nummer 7).

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1), insbesondere Abschnitt 2.

Weitere Informationen:https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2740.html