BMBF: Steuerliche Forschungsförderung wird umgesetzt

Forschende Unternehmen haben nun die Möglichkeit, ihre Forschungsvorhaben zertifizieren zu lassen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft als fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht.

So funktioniert es: Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können ab sofort Anträge auf Bescheinigung gestellt werden. Hier finden Sie die nötigen Informationen zu Antragstellung und Förderung.

Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können bis zu einer Million Euro erhalten. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere Personalkosten und Ausgaben für die Auftragsforschung.

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