Fortbildungskurs für Laserschutzbeauftragte

Fortbildungskurs für Laserschutzbeauftragte nach OStrV und TROS Laserstrahlung

Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutz-verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Be-stellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbe-urteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.

Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens aller 5 Jahre empfohlen.

Der angebotene Fortbildungskurs informiert über Neuerungen bei den geltenden Rechtsvorschriften und Änderungen der Aufgaben der Laserschutzbeauftragten.

Inhaltliche Schwerpunkte

  •  Aktuelle rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen: 
    • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
    • Technische Regeln TROS Laserstrahlung
  • biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
  • direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung
  • Laserklassen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
  • Aufgaben des Laserschutzbeauftragten

Referent

Dr. Joachim Hein

(Ernst-Abbe-Hochschule Jena)

Zielgruppe

Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig sind

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Weitere Informationen unter www.jenall.de/optik

Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutz-verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Be-stellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbe-urteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.

Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens aller 5 Jahre empfohlen.

Der angebotene Fortbildungskurs informiert über Neuerungen bei den geltenden Rechtsvorschriften und Änderungen der Aufgaben der Laserschutzbeauftragten.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Aktuelle rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen:
    Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
    Technische Regeln TROS Laserstrahlung
  • biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
  • direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung
  • Laserklassen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
  • Aufgaben des Laserschutzbeauftragten

Zielgruppe

Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig sind

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

 

Weitere Informationen unter

www.jenall.de/optik

 

 

 

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Logo JenALL Jenaer Akademie e.V.

Datum
14.03.2023   

Stadt
Jena

Veranstaltungsort
Ernst-Abbe-Hochschule

Referenten
Dr. Joachim Hein
(Ernst-Abbe-Hochschule Jena)

Veranstalter
JenALL Jenaer Akademie e.V.
Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Telefon
+49 (0) 3641 205 108

E-Mail
peter.perschke(at)jenall.de