Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten.
Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigungsfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Seit dem 16. September können Unternehmen Anträge auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben bei der BSFZ stellen. Mit der Bescheinigung wird beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.
Der Projektträger bietet in einer digitalen Roadshow Informationen rund um das Förderprogramm.
Sie erhalten Informationen und hilfreiche Tipps zu folgenden Themen:
Nutzen Sie im Anschluss an die Veranstaltung die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.
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Die Teilnahme ist kostenlos.
Datum
17.11.2020
16:00 Uhr
- 17:30 Uhr
Stadt
Online
Veranstalter