BMBF: Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung, Bundesanzeiger vom 21.09.2023

Vom 29.08.2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität unter den Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens und daraus abgeleiteter Ziele ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort. Waren diese Ziele in Deutschland bereits eng mit der Energiewende verknüpft, gewinnen im Kontext der Zeitenwende Versorgungssicherheit und der Abbau der Abhängigkeit von Energie(träger)importen zusätzlich an Bedeutung. Ein wesentlicher Baustein für den Wandel des Energiesystems sowie des Mobilitätssektors, weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien und nachhaltigen Energieträgern, sind Energiespeichertechnologien. Für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Batterie daher eine Schlüsseltechnologie im eigentlichen Sinne dar.

Mit dem BMBF-Dachkonzept Batterieforschung werden die Voraussetzungen für den Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und gleichzeitig nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette in und für Europa deutlich verbessert.

Zur Umsetzung des Dachkonzepts Batterieforschung verfolgt das BMBF mit der Förderinitiative „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten (B@TS)“ das übergeordnete Ziel, Innovationen im Bereich der Batterietechnologien zu ermöglichen, notwendige Kompetenzen in Wissenschaft und Industrie zu schaffen, Akteure und Zentren synergetisch zu vernetzen und die generierten Konzepte effizient und erfolgreich in die Anwendung zu transferieren. Wissenschaft und Wirtschaft sollen mittelfristig in die Lage versetzt werden, die Wertschöpfungsketten unterschiedlicher Batterietechnologien – allen voran für Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batteriezellen – in Deutschland beziehungsweise Europa technologisch souverän abzubilden. Perspektivisch sollen auch weitere Batterietechnologien betrachtet werden, die die Chance auf eine wettbewerbsfähige und gleichzeitig nachhaltige Energiespeicherung bieten. So soll technologische Souveränität bei den Batterietechnologien in Deutschland und Europa erreicht und langfristig gesichert werden.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es,

  1. durch die Förderung von Forschung und Entwicklung wettbewerbsfähige und technologisch aussichtsreiche Innovationen bei Batterien oder im direkten Umfeld der Batterietechnologien zu stimulieren, die wesentlich zu dem Ziel und den Meilensteinen des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung beitragen;
  2. Forschungsergebnisse durch die gezielte Förderung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Industrie in die Anwendung zu transferieren;
  3. die Nachhaltigkeit von und die Versorgungssicherheit mit Batterien und Batterietechnologien unter Berücksichtigung von Aspekten wie Umweltbilanz, Rezyklierbarkeit, Rohstoffverfügbarkeit oder Verbreiterung der Materialbasis zu erhöhen;
  4. ein starkes deutsches Innovationsökosystem „Batterie“ durch Vernetzung aller Stakeholder und Sicherung der Fachkräftebasis – inklusive des wissenschaftlichen Nachwuchses – zu schaffen;
  5. vorhandene Strukturen (Daten, Infrastrukturen, Forschungsproduktionslinien bis zur Forschungsfertigung Batteriezelle et cetera) zielgerichtet zu verknüpfen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil für den Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und Europa zu ermöglichen.

Diese Förderrichtlinie ermöglicht es, die für die Produktion und Weiterentwicklung von Batteriezellen zentralen Materialien, Fertigungs- und Prozesstechnologien sowie die zugehörigen Recyclingverfahren in verschiedenen Innova­tionsstadien aufzugreifen und in Richtung industrieller Anwendungen weiterzuentwickeln. Durch die Fortentwicklung des deutschen Ökosystems Batterieforschung werden zudem Strukturen für Exzellenz, Innovation und den Wissenstransfer in die Anwendung verbessert und ausgebaut. Die Förderziele dieser Förderrichtlinie leiten sich direkt aus dem BMBF-Dachkonzept Batterieforschung sowie der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung ab, mit der die Innovationskraft Deutschlands gestärkt, die technologische Souveränität gesichert und eine nachhaltige Industrie sowie Mobilität ermöglicht werden sollen. Zusätzlich bestehen Bezüge zur Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung, dem „European Green Deal“ inklusive des „Green Deal Industrial Plans“ sowie der EU-Batterieverordnung.

1.2 Zuwendungszweck

Die deutsche und europäische Wirtschaft soll mit Unterstützung der Wissenschaft in die Lage versetzt werden, die technologisch souveräne und nachhaltige Produktion von Batteriezellen für unterschiedliche technische Anwendungen in Deutschland und Europa zu beherrschen. Mit einer Zuwendung im Rahmen von B@TS sollen die technologisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Förderfähig sind daher Projekte, die maßgeblich dazu beitragen, Deutschland und Europa den Weg zur Technologieführerschaft bei Batteriematerialien und -komponenten, inklusive der Ausstattung und Anlagentechnik für Batteriefabriken, über alle Stufen einer zirkulären Wertschöpfungskette zu ebnen.

Mittelfristiges Ziel ist es, Deutschland zum Treiber eines nachhaltigen technologischen Fortschritts bei den Batterietechnologien zu machen und die Transformation der zugehörigen Sektoren in Europa hin zur Klimaneutralität zu vollziehen. So sollen etwa bis 2030 in mindestens einer Batteriezellfertigung die Batteriezellproduktion und das Recycling des Produktionsausschusses erfolgreich zu einem geschlossenen Materialkreislauf im industrienahen Maßstab kombiniert werden. Weiterhin wird auch die erfolgreiche Demonstration der Serientauglichkeit von mindestens einer wiederaufladbaren, zu Lithium alternativen Batterietechnologie auf mindestens einer Forschungsproduktionsanlage bis 2030 erwartet.

Geförderte Aktivitäten können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – insbesondere unter Industriebeteiligung, Vernetzungsaktivitäten, gegebenenfalls Erweiterungen der anlagentechnischen Forschungsinfrastruktur an Wissenschaftseinrichtungen sowie in Grenzen Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen, vorwiegend im akademischen Bereich, umfassen.

Alle geförderten Vorhaben orientieren sich an den Handlungsfeldern des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung (https://www.werkstofftechnologien.de/programm/batterieforschung/bmbf-dachkonzept-batterieforschung). Sie müssen einem oder mehreren Handlungsfeldern dieses Dachkonzepts zugeordnet sein und einen quantitativen Beitrag zu mindestens einem der im BMBF-Dachkonzept Batterieforschung definierten Meilensteinziel der jeweiligen Handlungsfelder oder einem vergleichbaren Ziel leisten.

Die positive Hebelwirkung der Förderrichtlinie für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland, der adressierte Ausbau der Batteriekompetenzen und der Transfer in die industrielle Anwendung sollen am Ende der Projektlaufzeit anhand konkreter Indikatoren messbar sein. Anzustrebende Ergebnis- und Verwertungserwartungen sind beispielsweise Erfindungs- und Schutzrechtsanmeldungen, getätigte Investitionen, geplante Portfolio- und Produkterweite­rungen, Veröffentlichungen, Konferenzbeiträge sowie Qualifizierungsarbeiten. Der anwendungsgerichtete Transfer­gedanke des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung wird so weiter gestärkt und Lücken in der Innovationspipeline Batterie geschlossen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

ach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 22, Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a bis d und Artikel 26 Buchstabe a der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.2 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vergleiche hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation in einem oder mehreren der nachstehend genannten Handlungsfelder des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung (https://www.werkstofftechnologien.de/programm/batterieforschung/bmbf-dachkonzept-batterieforschung).

Hierzu gehören schwerpunktmäßig Forschungs- und Entwicklungsverbundvorhaben zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen oder zwischen Forschungseinrichtungen/Hoch­schulen. Einzelvorhaben sind nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Daneben werden auch die Entwicklung neuer Konzepte und die Durchführung von Maßnahmen, die der Vernetzung der Stakeholder im Bereich der Batterietechnologien oder dem wissenschaftlich-technologischen Austausch hierzu dienen, sowie Verbundvorhaben im Rahmen verschiedener Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern adressiert. Ferner können in Einzelfällen Maßnahmen zur Konzeption von Aus- und Weiterbildungsprogrammen, insbesondere im akademischen Bereich, unterstützt werden.

Die Förderung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bietet im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zudem die Gelegenheit, forschungstechnische Rahmenbedingungen zu optimieren.

Alle Maßnahmen im Rahmen dieser Förderrichtlinie fokussieren auf die Entwicklung nachhaltiger Batteriezellen für die Elektromobilität sowie zur Energiespeicherung in stationären Anwendungen. Darüber hinaus können auch weitere relevante Anwendungsfelder wie zum Beispiel Medizintechnik, industrielle Anwendungen oder Powertools adressiert werden.

Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zielen auf technologische Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batteriezelle – von der Materialsynthese bis zur Batteriezelle selbst – inklusive der Forschung und Entwicklung zu Prozessen und Produktionsmitteln ab. Gegebenenfalls kann auch über die Wertschöpfungsstufe Batteriezelle hinausgegangen werden, sofern der Fokus in den davorliegenden Wertschöpfungsstufen liegt. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Themenfokus Recycling beziehen sich auf Komponenten und Materialien von Batteriezellen inklusive der recyclinggerechten Gestaltung, der Zerlegung, der Aufbereitung und der Materialresynthese sowie zugehörige Prozesse und Verfahren. In Grenzen kann auch die Demontage von Batterien und Batteriemodulen mitbetrachtet werden, sofern dies nicht den Fokus der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten darstellt.

In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Superkondensatoren oder Brennstoffzellen gefördert.

Jedes Förderprojekt muss sich mindestens einem Handlungsfeld des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung zuordnen. Dabei ist konkret darzulegen, welchen quantifizierbaren Beitrag das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erreichung eines oder mehrerer Meilensteinziele des jeweiligen Handlungsfeldes oder – mit ausreichender Begründung – zu einem vergleichbaren Ziel leistet. Die Meilensteinziele können dem BMBF-Dachkonzept Batterieforschung auf der Internetseite https://www.werkstofftechnologien.de/programm/batterieforschung/bmbf-dachkonzept-batterieforschung entnommen werden.

Handlungsfeld 1: Material- und Produktionsprozessforschung

Um technologische Souveränität bei den Batterietechnologien zu erlangen, ist es von entscheidender Bedeutung, Materialien für nachhaltige und leistungsstarke Batterien von morgen inklusive ihrer Produktionsprozesse zu beherrschen. Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren von Batteriematerialien sowie die dabei verwendeten Hilfsstoffe sollen zielgerichtet (weiter-)entwickelt werden. Die Verbesserung ökologischer wie ökonomischer Nachhaltigkeit spielt in diesem Kontext eine zentrale Rolle.

Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Handlungsfeld 1 stehen deshalb die Entwicklung, Synthese und Prozessierung von sowohl aktiven als auch passiven Materialien und Komponenten für leistungsstarke Batteriezellen im Fokus. Um den Aspekt der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, soll dabei auf den Einsatz umweltkritischer und -gefährdender Stoffe möglichst verzichtet und eine Reduktion der Kosten angestrebt werden. Durch umfassende Untersuchungen der Materialeigenschaften, des Materialverhaltens sowie des Einflusses von Produktionsprozessen und -parametern auf die Leistungsfähigkeit von Batteriezellen soll es gelingen, einen hohen Qualitätsstandard zu erzielen, Ausschussraten zu reduzieren, negative Umwelteinflüsse zu minimieren und schließlich wettbewerbsfähig zu agieren. Dafür können in den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auch maßgeschneiderte Messtechnik, Analytik, Digitalisierungsansätze und Qualitätssicherungsmaßnahmen betrachtet beziehungsweise entwickelt werden. Die Entwicklung neuer Batteriekonzepte und Materialansätze, innovativer Fertigungstechnologien und Zelldesigns soll in Abstimmung mit dem Maschinen- und Anlagenbau erfolgen. Eine nachhaltige Stärkung des Maschinen- und Anlagenbaus sowie die Fortentwicklung von Verfahren und Anlagen hin zur kreislauffähigen Fertigung sind ein übergeordnetes Ziel.

Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und Digitalisierung

Eine zentrale Herausforderung der anwendungsorientierten Batterieforschung ist der Transfer innovativer Batterietechnologien vom Funktionsdemonstrator in die massentaugliche Serienproduktion. Die Nutzung digitaler Technologien macht die Zusammenhänge zwischen Material-, Prozess- und Batteriezelleigenschaften deutlich und unterstützt die Prozess- und Produktionsoptimierung. Sie kann beispielsweise einen zentralen Beitrag zur Ausschussminimierung und somit zur Ressourcenschonung leisten. Im Rahmen der Skalierungsforschung kann die Serienfertigung neuer und neuartiger Batteriezellen auf Pilotlinien in den industrierelevanten Maßstab skaliert und demonstriert werden. Dabei kann die Forschung und Entwicklung in und an Pilotlinien ein probates Mittel darstellen. Maschinen und Anlagen können so für den Serieneinsatz entwickelt und qualifiziert werden.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Handlungsfeld 2 zielen im Rahmen der Skalierungsforschung auf die Entwicklung serienproduktionstauglicher Produktionsprozesse oder Prozessschritte. Die industrielle Leistungsfähigkeit von Materialien und Technologien, die bereits im Labor erfolgreich demonstriert wurden, soll untersucht und in Richtung der industriellen Anwendung vorangebracht werden. Im Fokus von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Digitalisierung steht zum einen die Stärkung der Materialforschung zur Verbesserung der Eigenschaften von Batteriezellen. Zum anderen sollen digitale Prozessketten entwickelt werden, mit denen die Auswirkungen von Schwankungen einzelner Prozessschritte auf Folgeprozesse und (Zwischen-)Produkteigenschaften besser erfasst und Verbesserungen abgeleitet werden können. Weiterhin sollen Lösungen der Industrie 4.0, wie agile Anlagentechnik, künstliche Intelligenz und virtuelle Produktionssysteme, genutzt und weiterentwickelt werden. Ein Ziel der Forschungsarbeiten in diesem Handlungsfeld kann die Demonstration einer Innovation in der Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster im Industriemaßstab darstellen.

Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung

Der Wandel zur Kreislaufwirtschaft, eine Intensivierung des Recyclings und die Ausweitung von sinnvollen Zweit­nutzungsansätzen sind wesentlich für die Etablierung einer nachhaltigen, technologisch souveränen Batteriewertschöpfungskette. Die EU-Batterieverordnung stellt hohe Anforderungen beispielsweise an die Recyclingquoten von Batteriematerialien. Dies stellt die deutsche und europäische Batterieindustrie vor neue Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig enorme Chancen.

F&E-Vorhaben im Handlungsfeld 3 adressieren Prozesse und Verfahren zum Recycling wie beispielsweise innovative Demontageprozesse für Batteriezellen, recyclinggerechtes Zelldesign, Wiedergewinnung von (kritischen) Rohstoffen inklusive der Resynthese von Materialien oder die Wiederverwertung zurückgewonnener Sekundärrohstoffe. Die Vorhaben sollen einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Batterieverordnung leisten. Vorhaben zu logistischen Themenkomplexen, etwa zur Entwicklung von Sammelsystemen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Weiterhin zielen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf die Evaluierung verschiedener Nutzungsszenarien für 2nd-Life-Anwendungen unter Einbeziehung von „Life Cycle Assessment“ und Lebenszykluskostenrechnungen („Life Cycle Costing“), so dass eine verlässliche Datenbasis für Forschung und Entwicklung entsteht, aber auch eine ökonomisch-ökologisch differenzierte Analyse möglich wird.

Handlungsfeld 4: Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft

Damit der Sprung in eine neues Batteriezeitalter gelingt, müssen auch zu den aktuell dominierenden Lithium-Ionen-Batterievarianten mit flüssigen Elektrolyten alternative, aussichtsreiche Technologievarianten entwickelt werden. Zum einen bieten beispielsweise lithiumbasierte Festkörperbatterien oder Natrium-Ionen-Batterien mit flüssigen oder festen Elektrolyten ein großes Potenzial hinsichtlich Sicherheit, Schnellladefähigkeit und Nachhaltigkeit für Elektromobilität und stationäre Energiespeicher. Zum anderen können auf dem Weg zu mehr technologischer Souveränität Batteriespeicher auf Basis gut verfügbarer Rohstoffe wie Natrium, Aluminium, Calcium, Eisen oder Magnesium einen signifikanten Beitrag leisten, um durch eine Ausdifferenzierung unterschiedlicher Batterievarianten für verschiedene Anwendungen kritische Versorgungsabhängigkeiten bei Rohstoffen und Komponenten für Batterien zu reduzieren.

F&E-Vorhaben in diesem Handlungsfeld fokussieren auf Festkörperbatterien, Natrium-Ionen-Batterien und andere im Kontext des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung als „alternative Batterietechnologien“ bezeichnete Batterievarianten. Es werden Forschungsaktivitäten im Bereich der Material- und Prozesstechnologie, wie beispielsweise die Optimierung der Verarbeitungsprozesse, die Skalierung der Material-, Elektroden- und Zellherstellung oder die Verbesserung der Zyklenstabilität und Energiedichte, adressiert. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu alternativen Batteriesystemen können auch die Entwicklung langzeitstabiler Materialien und Batteriezellen, deren Hochskalierung in Richtung eines industrierelevanten Maßstabs oder die Demonstration der Produktionsfähigkeit einer entspre­chenden Batteriezelle auf einer Forschungsproduktionslinie – wie der Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster – adressieren.

Handlungsfeld 5: Batterie(forschungs)ökosystem

Für den Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette ist die Vernetzung der Akteure entlang der Wertschöpfungskette sowohl in Deutschland und Europa als auch international mit verlässlichen Wertepartnern essentiell. Das in Deutschland bereits bestehende Ökosystem Batterie muss weiterentwickelt und gestärkt werden, was dem zentralen Ziel des Handlungsfelds 5 entspricht.
Geeignete Maßnahmen können zum Beispiel Veranstaltungen sein, die die unterschiedlichen Stakeholder national wie international zusammenführen und der Vernetzung dienen. In diesem Zusammenhang ist auch ein jährliches Statusseminar geplant, bei dem sich Akteure dieser Förderinitiative aktiv vernetzen und austauschen.

Neben der nationalen Vernetzung der Wissenschaftseinrichtungen und der Industrie unter- und miteinander sowie einer Stärkung der Zusammenarbeit, stellt auch die vertrauensvolle wissenschaftliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene einen wichtigen Baustein für den Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette dar. Mit ausgewählten Ländern können bi- oder multilaterale wissenschaftliche Kooperationen durch das BMBF initiiert werden. Hier besteht die Möglichkeit, Verbundvorhaben im Rahmen verschiedener Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern durchzuführen. Gegebenenfalls können in entsprechende Verbundvorhaben auch Unternehmen eingebunden werden.

Handlungsbedarf besteht ferner bei der Qualifizierung von Fachkräften sowie von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern innerhalb des deutschen und europäischen Batterieökosystems für den Hochlauf der euro­päischen Batteriezellproduktionen. Im Rahmen der in dieser Förderrichtlinie geförderten Einzel- oder Verbund­vorhaben können in gewissem Umfang auch Beiträge zum Aufbau von Lernfabriken und Batterieakademien als neue Bildungspfade geleistet werden. Dabei sollen Nutzen und Wirkung dieser Instrumente nicht nur lokal beschränkt bleiben, sondern mindestens bundesweit, wo möglich aber europaweit, positive Effekte erzielen. Der Fokus des Gesamtprojekts muss dabei im Forschungs- und Entwicklungsbereich bleiben.

Im Rahmen eines Begleitvorhabens zu dieser Förderinitiative soll der Stand der Batterietechnologie kontinuierlich verfolgt, evaluiert, kommende Entwicklungstrends prognostiziert und diese Förderinitiative in Bezug auf übergreifende Gesichtspunkte begleitet werden. Auch soll der Stand der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten innerhalb dieser Fördermaßnahme im internationalen Vergleich bewertet werden. Die Ergebnisse sollen für einen breiten Kreis von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen nutzbar gemacht werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Bundesämter.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein, Verband, Bundesamt und Ähnliches), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens

31. Oktober 2024
28. März 2024 
30. September 2024
 
31. März 2025
 
30. September 2025
 
31. März 2026

 
zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier.