Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen (UKP)

Zunehmend finden die gepulsten und ultrakurz-gepulsten Laserquellen Einzug in die industrielle Produktion. Zum Beispiel beim Gravieren, Bohren oder Abtragen ist der Einsatz von Laserstrahlung in Maschinen zur Mikromaterialverarbeitung verbreitet. Dabei kann durch Wechselwirkungen mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen. Daher unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen, die UKP Laser dem Strahlenschutzrecht und werden begrifflich als "Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung " eingestuft.

Inhalt:
1. Tag Theorie an der SLG Akademie GmbH
2. Tag Theorie und Praxis am Laserinstitut Hochschule Mittweida

Teilnehmerkreis:
Der Lehrgang richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte oder Laserschutzbeauftragte von Einrichtungen und Betrieben, die Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitungsmaschinen betreiben.

Voraussetzung:
Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine mindestens einjährige Praxiserfahrung beim Betrieb von UKPL empfohlen. Von Vorteil ist das erworbene Prüfungszertifikat als Laserschutzbeauftragter.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

« Zurück zur Übersicht

Logo SLG Akademie GmbH

Datum
13.10.2021 - 14.10.2021

Stadt
Hartmannsdorf und Mittweida

Referenten
Dr. J. Schille sowie weitere

Veranstalter
SLG Akademie GmbH
Burgstädter Str. 20 09232 Hartmannsdorf

Telefon
+49 3722 8907-630

E-Mail
info(at)slg-akademie.de