BMBF-Bekanntmachung: „Integrierte photonische Sensorik der nächsten Generation“

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zum Thema „Integrierte photonische Sensorik der nächsten Generation“ im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative der Photonics21 Mirror Group in Zusammenarbeit mit dem EUREKA-Netzwerk (EUREKA Photonics Call 2022), Bundesanzeiger vom 19.04.2022

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, in Koordination mit Fördergebern aus Dänemark, Finnland, Flandern (Belgien), Frankreich, Irland, Österreich, Polen und der Schweiz transnationale FuE1-Verbundvorhaben zum Thema „Integrierte photonische Sensorik der nächsten Generation“ („Next Generation Integrated Photonic Sensing“) zu fördern. Die Veröffentlichung der zugehörigen internationalen Förderbekannt­machung (auf der Internetseite https://www.eurekanetwork.org/open-calls/) sowie die Organisation und Abwicklung des gemein­samen Auswahlverfahrens (Skizzenphase) erfolgen dabei in Zusammenarbeit mit dem Eureka-Netzwerk.

Die Fördermaßnahme setzt die Zusammenarbeit innerhalb der Photonics21 Mirror Group fort, die sich aus Forschungsförderern auf dem Gebiet der Photonik in Europa (einschließlich assoziierter Länder) zusammensetzt. Die P21 Mirror Group (MG) wurde im Jahr 2007 im Zuge der Gründung der Photonics21 ETP (European Technology Platform) eingerichtet, aus der die heutige Photonics Partnership (PPP – Private Public Partnership) hervorgegangen ist.

Eine wichtige Aktivität der MG besteht in der Initiierung und Vorbereitung gemeinsamer transnationaler Photonik-Calls zu wechselnden Themen, zumeist im Rahmen sogenannter ERA-Net-Projekte/ERA-Net Cofunds. Nach verschiedenen ERA-NET-Ausschreibungen der vergangenen Jahre – das bislang letzte dieser ERA-Netze, das ERA-Net Cofund „Photonic Sensing“, läuft noch bis Ende August 2022 – erfolgt die Zusammenarbeit seit dem Jahr 2019 im Rahmen gemeinsamer Ausschreibungen mit dem Eureka-Netzwerk.

Die länderübergreifende Zusammenführung von Fördermitteln zielt auf eine effizientere Nutzung von Forschungs­potenzialen und -ressourcen in den beteiligten Ländern und Regionen. Sie soll zudem einen Anreiz für europäische Unternehmen bieten, sich in strategischen Partnerschaften zu engagieren und sich die umfangreiche Expertise zu erschließen, die von einer Vielzahl von Forschungseinrichtungen in diesem Bereich verfügbar gemacht werden kann.

1.1 Förderziel

Mit der optischen Erfassung physikalischer Messgrößen und deren schneller Umwandlung in nutzbare Informationen liefert die Photonik eine wichtige Schnittstelle für die Digitalisierung der analogen Welt. Trotz des Vorhandenseins sehr guter basistechnologischer Voraussetzungen in Deutschland und Europa erfolgt der größte Teil der Fertigung photonisch-integrierter Mikrochips und entsprechender Komponenten gegenwärtig in Asien oder in den USA. Im Sinne einer Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas ist die Ertüchtigung lokaler Hersteller für eine (Wieder-)Ansiedlung einer Volumenproduktion anzustreben.

Die Sensorik stellt dabei einen der wichtigsten Anwendungsbereiche und zugleich einen der potenziell größten Abnehmermärkte für integrierte Photonik dar. Die Betrachtung beziehungsweise Einbeziehung ganzer Wertschöpfungsketten kann einerseits wechselseitig Innovationsimpulse für Basistechnologen wie für Anwender bewirken und andererseits mittelfristig die Schaffung einer robusten und leistungsfähigen technologisch-industriellen Infrastruktur begünstigen.

Die vielfältigen technologischen Herausforderungen bei der Entwicklung zukunftsweisender Technologien im Bereich der Photonik, der Quantentechnologien und deren Verbindung zur Mikroelektronik − der photonisch-elektronischen Integration − sind von einzelnen Forschungsakteuren allein nicht zu bewältigen. Erst die Zusammenarbeit – zwischen Industrie und Wissenschaft, zwischen verschiedenen Disziplinen und zwischen Akteuren aus unterschiedlichen Ländern − ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Erschließung dieser Zukunftsmärkte durch deutsche beziehungsweise europäische Player.

Die Förderung des BMBF verfolgt das Ziel, diese Zusammenarbeit sowie den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse der Photonik in die industrielle Praxis anzuregen und zu beschleunigen und so letztlich Beiträge sowohl zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als auch zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen in den Bereichen Digitalisierung, Gesundheit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu leisten.

Realistische und angemessen anspruchsvolle, während der Projektlaufzeit zu erreichende Ziele der Förderung sind neben neuen Forschungskooperationen und Lieferkettenbeziehungen, Patentanmeldungen und Lizensierungen vor allem der erreichte Reifegrad (und gegebenenfalls erzielte Durchbrüche) bei der photonischen Integration, die Substitution bestehender Prozesse oder Produkte (durch wirtschaftlichere und/oder klimagünstigere Alternativen) sowie die weiteren Planungen der Projektteilnehmer hinsichtlich nächster innovatorischer Schritte (fortgeschriebener Verwertungsplan).

Die Fördermaßnahme baut auf dem Förderprogramm „Photonik Forschung Deutschland“ auf und wird in ein künftiges Fachprogramm zum Themengebiet „Quantensysteme“ Eingang finden. Die Maßnahme leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung durch den Ausbau der technologischen Basis sowie durch die Sicherung der technologischen Souveränität Deutschlands.

1.2 Zuwendungszweck

Mit dieser Fördermaßnahme sollen Forschungsanstrengungen in den in Abschnitt 2 dargestellten Bereichen finanziert werden, die Potenziale in den beteiligten Ländern zusammenführen und die durch rein nationale Förderprojekte nicht oder nur bedingt umsetzbar sind.

Während der Förderung sollen vielversprechende photonische Sensoriklösungen in industriegeführten Verbund­vorhaben erforscht und letztlich zur Anwendungsreife bzw. in die Fertigung gebracht werden. Weiterhin soll im Rahmen der transnationalen Forschungskooperationen auch das Know-how internationaler Partner erschlossen und genutzt werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR (Euro­päischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz genutzt werden; Ausnahmen sind mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 1 und 2 Buchstabe a, b und c sowie Artikel 28 Absatz 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.2 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden transnationale FuE-Verbundprojekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, zur Realisierung und zum praktischen Einsatz neuartiger integrierter photonischer Sensoren oder Sensortechniken leisten.

Die im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Projektvorschläge müssen sich auf mindestens eines der drei Unterthemen beziehen:

1. PICs (photonische integrierte Schaltungen):

Integration von Photonik und Elektronik für neuartige photonische Sensoren und Erfassungssysteme unter Berücksichtigung von Aufbau- und Verbindungstechniken, Skalierbarkeit, CMOS-Kompatibilität und neuen Materialsys­temen

2. QPICs (photonische Quantensensoren):

Kombination und Integration von klassischer und Quantenoptik (z. B. auf einem photonischen Chip) zur Nutzung von Quanteneigenschaften oder Quantenphänomenen für die Messung einer oder mehrerer physikalischer Größen

3. Hybride Sensorik:

Kombination von zwei oder mehr Sensormethoden − von denen mindestens eine aus dem Bereich der Photonik stammt −, um neue Sensoranwendungen zu ermöglichen oder bestehende wesentlich zu verbessern.

Zur Beurteilung und Erfolgskontrolle finden die nachstehenden Kriterien Anwendung:

a) Die geförderten Forschungsarbeiten sollen zukunftsweisende Sensortechnologien und -systeme zum Gegenstand haben.

b) Das Vorhaben soll mindestens eine der folgenden übergeordneten Herausforderungen adressieren:

  • Klima- und Umweltschutz, einschließlich der Reduzierung des Energieverbrauchs
  • Ermöglichung neuartiger Endverbraucherprodukte und Zugang zu Massenmärkten durch robuste, miniaturi­sierte, skalierbare und nachhaltige photonische Sensoren und Systeme

c) Die Anwendungsbereiche und Anwendungen (vorzugsweise Produkte), auf die das Vorhaben abzielt, müssen im Vorfeld klar benannt werden. Mögliche Anwendungsbereiche sind unter anderem Umweltüberwachung, Prozesssteuerung, Mobilität (Verkehrs- und Bewegungskontrolle), Gesundheitsüberwachung und Lebensmittelüber­wachung. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Als wesentlich wird vielmehr die Herausstellung konkreter Zielsetzungen erachtet, die sich aus realen Bedarfen jeweils klar benannter Anwendungsfelder ableiten.

d) Das Verbundvorhaben soll einen deutlichen Mehrwert aufzeigen, der sich aus der transnationalen technologischen Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern ergibt (z. B. erweiterte Wissensbasis, kommerzielle Vorteile, Zugang zu FuE-Infrastrukturen usw.).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.4 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Weitere Informationen und die vollständige Bekanntmachung:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/04/2022-04-19-Bekanntmachung-EUREKA-Photonics.html

In der transnational durchgeführten ersten Verfahrensstufe sind dem mit der operativen Abwicklung beauftragten Eureka Sekretariat (ESE) bis spätestens 27. Juni 2022 über das Eureka-Antragsportal SmartSimple9 in englischer Sprache verfasste Projektskizzen/Projektvorschläge (Eureka Project Proposals) in elektronischer Form vorzulegen.