BMBF-Bekanntmachung: Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

Förderung von strategischen Investitionen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Forschungsbasis an Fachhochschulen

Ziel der Förderung ist es, die an den Hochschulen bereits existierenden Forschungs- und Inno-vationspotentiale weiter auszubauen und dem technologischen Wandel anzupassen. So sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass anwendungsorientierte Innovationen schneller der Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung stehen.

Es kann hierbei die Investition auch aus mehreren Teilkomponenten bestehen, die allerdings im Sinne einer Forschungsanlage oder eines Demonstrators in einem sachlogischen Zusammenhang stehen müssen. Die Förderung soll konkret dazu dienen, das eigene Forschungsprofil zu erweitern und damit die Attraktivität für Kooperationen zu erhöhen. Besonders erwünscht sind Ideen, bei denen die geplanten Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren mit weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft genutzt werden sollen.

Die Förderungsvoraussetzung ist hierbei die Passfähigkeit des geplanten Investitionsprojekts zu bereits vorhandener Forschungs-kompetenz in einem Forschungsbereich. Eine entsprechend vorhandene oder künftige Kooperation mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in diesem Bereich soll nachgewiesen werden. Es darf sich bei den beantragten Forschungsmitteln, nicht um Grundausstattung in den jeweiligen wissenschaftlichen Bereichen handeln.

Bei der Projektförderung handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, allerdings sollen 300 000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) nicht unterschritten werden.
Die Laufzeit der Vorhaben sollte neun Monate nicht überschreiten.

Die Vorlagefrist der Förderanträge endet am 28. Februar 2020.

https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2761.html