LASER COMPONENTS übernimmt Initiative

PbX-Detektoren; © Laser Components

RoHS-Ausnahme für PbX-Detektoren beantragt

Gemeinsam mit Kunden aus dem In- und Ausland hat LASER COMPONENTS eine branchenweite Führungsrolle übernommen und alles in die Wege geleitet, damit die Versorgung mit PbX-Detektoren auch weiterhin gesichert bleibt. Die Unternehmen haben in Brüssel eine Ausnahmeregelung von den RoHS-Bestimmungen beantragt.

Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 2) beinhaltet eine Liste chemischer Elemente und Verbindungen, die nicht mehr in elektronischen Produkten verwendet werden dürfen. Dazu zählt auch Blei in Konzentrationen über 0,1%. Dabei dachte der Gesetzgeber in erster Linie an bleihaltiges Lötzinn. Das Schwermetall ist allerdings auch ein entscheidender Bestandteil der von der LASER COMPONENTS Detector Group gefertigten PbS- und PbSe-Detektoren.

Hersteller können Ausnahmen von der Regel beantragen, falls ein Produkt für bestimmte Anwendungen unverzichtbar ist. Anhang IV, Ziffer 1c der Richtlinie nennt dabei explizit auch Blei, das in Infrarotdetektoren verwendet wird. LASER COMPONENTS hat gemeinsam mit seinen Kunden ein Konsortium ins Leben gerufen, das nachweisen konnte, dass der Einsatz von Bleisalzdetektoren in bestimmten Bereichen alternativlos ist.

„Viele KMUs wären mit einem Alleingang in Sachen EU-Recht schlicht überfordert“, sagt Sven Schreiber, der die Aktivitäten bei LASER COMPONENTS koordinierte. „Als bekannte Größe auf dem internationalen Detektor-Markt haben wir die Initiative übernommen. Wir sind zuversichtlich, dass unserem Antrag stattgegeben wird. Davon würden weitere sieben Jahre alle Marktteilnehmer profitieren. Dann steht eine erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung an.“

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Ihr Ansprechpartner:
Walter Fiedler
+49 (0) 8142 2864-729
w.fiedler(at)lasercomponents.com