Fachkraft für additive Fertigungsverfahren - Metall - Richtlinie DVS 3602-1
Eine neue Technologie ist auf dem Vormarsch: Die additive Fertigung. Dabei ist das selektive Laserstrahlschmelzen derzeit das weit verbreitetste additive Fertigungsverfahren für metallische Werkstoffe. Vordeponiertes Pulver wird durch den Laser aufgeschmolzen und so schichtweise das Bauteil im Pulverbett erzeugt. Viele Anwender sind begeistert von den Möglichkeiten, die sich mit der flexiblen Fertigung von einzelnen Komponenten zum Beispiel im Prototypenbau und in der Kleinserienfertigung bieten. Für die Anlagenbedienung werden Fachkräfte benötigt, die einerseits die Anlage bedienen, andererseits auch Fehler erkennen und beheben können.
Die Fortbildung zur Fachkraft für additive Fertigungsverfahren richtet sich an Mitarbeiter, die Anlagen für die additive Fertigung bedienen und warten. Der Lehrgang vermittelt umfassende Kenntnisse zu den Verfahrensprinzipien und Prozessparametern und zu den einzelnen Schritten der Fertigung von Bauteilen entlang der Prozesskette.
Mit erfolgreicher Teilnahme wird das Zeugnis „Fachkraft für additive Fertigungsverfahren“ erlangt.
Inhalte
Sie erhalten eine Einführung in die Additiven Fertigungsverfahren:
Im Fachteil Metall wird ausführlich auf das selektive Laserschmelzen eingegangen. Es werden Kenntnisse zu den Verfahrensprinzipien und Prozessparametern und zu den einzelnen Schritten der Fertigung von Bauteilen entlang der Prozesskette vermittelt. Die theoretischen Lehreinheiten werden in zahlreichen Praxiseinheiten vertieft und in einer Projektarbeit der Fertigungsprozess eigenständig durchgeführt.
Teilnehmerkreis
Die Ausbildung richtet sich an qualifizierte Facharbeiter, Meister und Techniker, die für die Bedienung von Anlagen zum selektiven Laserstrahlschmelzen verantwortlich sind oder sein werden. Für Ingenieure, Konstrukteure und Fertigungsleiter, die grundlegende und umfassende Kenntnisse über die Einsatzmöglichkeiten in der Fertigung erhalten möchten, ist der Lehrgang ebenfalls empfehlenswert.
Für die Teilnahme an der Prüfung gelten folgende Mindestvoraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung im Metall- oder Elektrobereich. Teilnehmer, die die Mindestvoraussetzung zur Prüfung nicht erfüllen, können trotzdem am Lehrgang teilnehmen und erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
Zur Prüfung wird folgender Personenkreis zugelassen: Meister des Handwerks oder der Industrie, Techniker, Facharbeiter, Laserstrahlfachkräfte, Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studienfach. Bitte senden Sie uns einen entsprechenden Nachweis elektronisch oder per Post, oder bringen Sie den Nachweis zum Lehrgangsbeginn mit. Sie haben keinen passenden Nachweis? Bitte rufen Sie uns an, damit wir die alternativen Zulassungsvoraussetzungen mit Ihnen besprechen können. Sollten Sie die Mindestvoraussetzung zur Prüfung nicht erfüllen, können Sie trotzdem am Lehrgang teilnehmen und erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Sicherheitshinweise:
Bitte beachten Sie unsere Hinweise in der Information für Besucher und Lehrgangsteilnehmer. Sofern bereits vorhanden, bringen Sie bitte Ihre Sicherheitsschuhe mit. Sollten Sie keine Sicherheitsschuhe haben, stellen wir Ihnen vor Ort kostenfrei Sicherheitskappen zur Verfügung.
Teilnahmegebühr:
2.500,- € zzgl. 265,- €
Prüfungsgebühr, jeweils zzgl. ges. MwSt.
Datum
12.12.2022
- 16.12.2022
Stadt
Hannover
Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Hannover
Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover
Telefon
+49 (0) 511 277-1738
Fax
+49 (0)511 277 1805