Bei der Anwendung von Ultrakurzpuls-Lasereinrichtungen (UKPL) kann ungewollt ionisierende Strahlung entstehen. Als sogenannte Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (AEIS) unterliegen diese Lasereinrichtungen auch dem Strahlenschutzrecht und ihr Betrieb wird beim Überschreiten bestimmter Schwellwerte anzeige- oder genehmigungsbedürftig. Sie benötigen dann einen Strahlenschutzbeauftragten.
Dieses Fachkundeseminar ist eine Voraussetzung, um als Strahlenschutzbeauftragter für den Betrieb anzeige- oder genehmigungsbedürftiger Ultrakurzpuls-Lasereinrichtungen bestellt werden zu können.
Inhalte:
Teilnehmerkreis:
Um als Strahlenschutzbeauftragter für Ultrakurzpuls-Lasereinrichtungen bestellt werden zu können, bedarf es ggf. praktischer Erfahrung im Strahlenschutz, die abhängig von den Voraussetzungen variiert:
Mit einem Ausbildungsabschluss im naturwissenschaftlich-technischen Bereich als Meister, Techniker (oder gleichwertig), Fachhochschul-, oder Hochschulabsolvent benötigen Sie keine praktische Erfahrung im Strahlenschutz.
Mit einem Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Beruf benötigen Sie 3 Monate, ohne Abschluss im naturwissenschaftlich- technischen Bereich benötigen Sie 12 Monate praktische Erfahrung im Strahlenschutz.
Zusätzlich dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich gegen Ihre Zuverlässigkeit Bedenken ergeben. Die Auswahl eines geeigneten Mitarbeiters mit den genannten Voraussetzungen obliegt dem Unternehmen.
Programm:
PDF des Programms
Teilnahmegebühr:
895,- € zzgl. ges. MwSt.
Datum
17.05.2022
- 18.05.2022
Stadt
Hannover
Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Hannover
Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover
Telefon
+49 (0) 511 277-1738
Fax
+49 (0)511 277 1805