Laserschutzbeauftragter für Bau- und Vermessungsanwendungen

Laserschutzbeauftragte sind auf Baustellen unverzichtbar, seit in den überwiegend für Vermessungsaufgaben verwendeten Lasergeräten leistungsstärkere Laser der Klassen 3R und 3B eingesetzt werden. Schon Laser der Klasse 2 stellen ein Risiko dar, denn sie können bei Blendung eine vorübergehende Einschränkung der Sehfähigkeit hervorrufen und zu Unfällen führen.

Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.

Dieses Seminar vermittelt ausführlich alle Informationen zum sicheren Umgang mit Lasern auf Baustellen und beinhaltet den Erwerb der Sachkunde als Laserschutzbeauftragter und der Fachkenntnisse gemäß OStrV. Die Teilnehmer werden über das Gefährdungspotential von Baulasern informiert und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, Vorschriften und Gesetze eingegangen.

Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 11 (früher BGV B2) sowie die in der TROS Laserstrahlung definierten gesetzlichen Anforderungen der OStrV für den Nachweis der Fachkenntnisse.

Inhalte

  • Lasersysteme für den Einsatz auf Baustellen
  • Physikalische Größen und Eigenschaften von Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Lasersicherheit und -schutz
  • Rechtliche Grundlagen und technische Regeln
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragte im Betrieb

Teilnehmerkreis

Künftige Laserschutzbeauftragte, die auf Baustellen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Lasersicherheit verantwortlich sein werden und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen. Koordinatoren, Aufsichtsführende und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die sich Kenntnisse der Lasersicherheit auf Baustellen aneignen möchten.

Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen: Der Laserschutzbeauftragte soll eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung haben (mindestens 2 Jahre) und über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen.

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Datum
08.06.2017    09:00 Uhr - 16:30 Uhr

Stadt
Hannover

Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie, Garbsener Landstraße 10, 30419 Hannover

Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover

Telefon
+49 (0) 511 277-1738

Fax
+49 (0)511 277 1805

E-Mail
zajons(at)lzh-laser-akademie.de