Bekanntmachung: "KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität"

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken, sowie die ¬Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020" in den beiden Gebieten Elektroniksysteme und Elektromobilität insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

Den gesamten Text der Bekanntmachung finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1160.html  

1  Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Ziel dieser Maßnahme ist es, innovative KMU dabei zu unterstützen, Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln, Innovationsvorsprünge zu sichern und Marktchancen in den Bereichen Elektroniksysteme und Elektromobilität zu nutzen.

2  Gegenstand der Förderung

Es wird ein breites Themenspektrum adressiert. Förderung kann für jedes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Schwerpunkt im Bereich der "Elektroniksysteme" beantragt werden, das ein im Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2016 – 2020 „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“ genanntes Anwendungsfeld der (Mikro-)Elektronik adressiert. Hierzu zählen unter anderem der Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, die Medizintechnik sowie der Automobilbau inklusive des automatisierten Fahrens.

Sowohl im Bereich Elektroniksysteme als auch im Bereich Elektromobilität sind folgende Vorhaben förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen.Das Vorhaben muss durch ein KMU initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung soll den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls der Nutzen und die Verwertung. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Verbund ist in der Projektskizze zu erläutern.

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

5  Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen, die individuell bis zu 100% gefördert werden ­können.

7  Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Elektroniksysteme; Elektromobilität" des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt aufzunehmen.  

Den gesamten Text der Bekanntmachung finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1160.html