BMBF: Innovationshub für Quantenkommunikation

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovationshub für Quantenkommunikation“, Bundesanzeiger vom 24.09.2021.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Fördermaßnahme ist Teil des neuen Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit ­„Digital. Sicher. Souverän.“ und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung1 durch die gezielte Unterstützung der Forschung und Entwicklung zur Quantenkommunikation in Deutschland und des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung.

Die Corona-Krise hat in unterschiedlicher Ausprägung weltweit zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung geführt. Neben der schnellen Pandemiebekämpfung sind die Stärkung der Konjunktur und eine Investition in die Zukunft essenziell, damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist. Daher unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Nummer 44 des Konjunkturpakets „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ die Entwicklung und Produktion von Quantentechnologien, um ein neues industrielles Standbein sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software in Deutschland aufzubauen.

Als Teilbereich der Quantentechnologien ist die Quantenkommunikation eine Schlüsseltechnologie für die Sicherheit digitaler Infrastrukturen in unserer Gesellschaft, die es durch die Nutzung von Quantenzuständen erlaubt, Abhör­angriffe zu verhindern und somit die Vertraulichkeit von sensiblen Informationen zu wahren. Sie ist daher ein wichtiger Bestandteil des Rahmenprogramms zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ der Bundesregierung.

Damit Deutschland weiterhin seine technologische Souveränität sichern kann, müssen die sich aktuell in der Quantenkommunikation eröffnenden Märkte frühzeitig von der deutschen Wirtschaft erschlossen und so vermieden werden, dass Deutschland künftig auf außereuropäische Ausrüster angewiesen ist. Die Forschungsaktivitäten in diesem Themenbereich waren jedoch bisher stark durch die universitäre und außeruniversitäre anwendungsorientierte Grundlagenforschung bestimmt. Um den Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu ermöglichen, beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher, die notwendigen Industrieanforderungen zur praktischen Anwendung von Quantenkommunikationstechnologien mit der Förderung industriegeführter Forschungsvorhaben in den Mittelpunkt zu stellen und zusätzlich die deutschlandweiten Aktivitäten in der Quantenkommunikationsforschung durch Förderung eines begleitenden, koordinativ arbeitenden Schirmprojekts zu bündeln.

Offene Forschungsfragen im Hinblick auf Industrieanforderungen ergeben sich vor allem in der Herstellung von ­Materialien und Komponenten, dem Erproben vorhandener Komponenten in industrienahen Anwendungsszenarien, Ansätzen zur Kombination von Quantenkommunikation und klassischen Kommunikations- und IT-Sicherheitstechnologien sowie Standardisierungsaktivitäten.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Förderziel:

Das Ziel der Maßnahme ist die Stärkung des Technologietransfers aus der Wissenschaft in die Wirtschaft und das Schaffen der Grundlagen für den Aufbau einer deutschen Quantenkommunikationsindustrie. Indikatoren für die Umsetzung dieser Ziele sind unter anderem: Anzahl von Patenten für Quantenkommunikationstechnologien, Anzahl unter deutscher Mitwirkung entstandener Beiträge zu Standardisierungsgremien für Quantenkommunikationskomponenten, Anzahl der Firmengründungen im Umfeld des Innovationshubs für Quantenkommunikation, Anzahl der Inanspruchnahmen von Testlaboren des Innovationshubs durch Unternehmen und die Berücksichtigung von deutschen Interessen bei der Frequenzregulierung.

Mit der Maßnahme soll somit ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, dass Deutschland in der Weltspitze als Technologieanbieter wieder eine führende Rolle einnimmt.

Zuwendungszweck:

Die Maßnahme dient dem Aufbau eines umfassenden Forschungsnetzwerks im Bereich Quantenkommunikation zur Bündelung der deutschlandweiten Aktivtäten. Deutschland und Europa müssen den sich entwickelnden Quantenkommunikationsmarkt maßgeblich mitgestalten, frühzeitig technologische Grundlagen entwickeln und patentrechtlich schützen. Somit wird das Fundament für innovative und international wettbewerbsfähige Produkte im Bereich dieser Schlüsseltechnologie gelegt und eine Position als wichtiger Akteur am globalen Markt eingenommen.

Neben der Erforschung der industrierelevanten Grundlagen zur Quantenkommunikation stellt der nachhaltige Aufbau von Know-how in der Wirtschaft durch Kooperationen mit anderen Forschungsvorhaben und die Ausbildung von Fachexpertinnen und -experten in den Forschungseinrichtungen für den Quantenkommunikationsbereich einen wesentlichen Zweck der Maßnahme dar.

Die Souveränität im Bereich der Quantenkommunikation erfordert Entwicklungen auf allen Technologieebenen von der Material- und Komponenten- über die Modul- und Netzebenen bis hin zur IT-Sicherheit und Software.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR2 und der Schweiz genutzt werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.3 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Erforschung industrierelevanter Fragestellungen der Quantenkommunikation, um den Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft gezielt zu unterstützen und auszubauen. Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sollen industriegeführte Forschungsvorhaben sowie ein begleitendes Schirm­projekt gefördert werden.

2.1 Industriegeführte Forschungsvorhaben

Die industriegeführten Vorhaben sollen als Teil des Innovationshubs Forschungsfragen zu Industrieanforderungen zur praktischen Anwendung bearbeiten. Dabei steht die Überführung einzelner Entwicklungen der Quantenkommunikation in die Anwendung im Mittelpunkt der Arbeiten.

Thematische Schwerpunkte sind

  • die Absicherung von Industrienetzwerken und kritischen Infrastrukturen mittels Quantenkommunikation,
  • Feldtests hinsichtlich einer Überprüfung von Komponenten auf Nutzbarkeit in realen, industrierelevanten Anwendungsszenarien,
  • die Definition von Schnittstellen zwischen Systemkomponenten in Hardware und Software und das Vorantreiben diesbezüglicher Standardisierungsaktivitäten (Hierzu werden Kollaborationen von Forschenden, Standardisierungsorganisationen und namhaften Stakeholdern aus der Industrie ausdrücklich begrüßt.),
  • die Entwicklung von Hard- und Software, Modulen und Systemen für die Quantenkommunikation am Hochtechnologiestandort Deutschland und Europa.

Gefördert werden interdisziplinäre Ansätze, die Forschende aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen aus den Bereichen der Quantenkommunikation sowie idealerweise auch aus der klassischen Kommunikationstechnologie und der allgemeinen IT-Sicherheit zusammenbringen. Ein Austausch von wissenschaftlichem Personal ­zwischen Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen innerhalb der Projektlaufzeit und darüber hinaus wird begrüßt. Es wird von den industriegeführten Vorhaben erwartet, im Rahmen eines Industriebeirats mit dem Schirmprojekt des Innovationshubs zusammenzuarbeiten und Ressourcen wie gegebenenfalls Testlabore mitzugestalten und zu nutzen. Für die Zusammenarbeit sollen pro Teilvorhaben personelle Ressourcen in Höhe von drei Personenmonaten vorgesehen werden.

2.2 Schirmprojekt

Neben den industriegeführten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten soll im Rahmen des Innovationshubs ein koordinativ arbeitendes Schirmprojekt gefördert werden, um die deutschlandweit vorhandenen Kompetenzen zur Quantenkommunikation zu bündeln und zu fokussieren. Das Schirmprojekt soll hierzu

  • mit den industriegeführten Vorhaben innerhalb des Innovationshubs sowie mit weiteren Forschungsvorhaben zur Quantenkommunikation auf deutscher und europäischer Ebene (z. B. QuNET, QR.X) in einem fortwährenden Dialog stehen und sich darüber hinaus mit den 6G-Forschungshubs sowie der 6G-Plattform vernetzen,
  • gemeinsame projekt- und fachübergreifende Workshops für die Bearbeitung von Fokusthemen und zur wirksamen Verbreitung der Forschungsergebnisse planen und durchführen,
  • federführend, im Dialog mit weiteren Fördermaßnahmen des BMBF zur Quantenkommunikation, eine Roadmap für einen langfristigen Transfer von Know-how aus der Wissenschaft in die Wirtschaft, für die Entwicklung und Markteinführung anwendungstauglicher Quantenkommunikationskomponenten und den Aufbau einer gut vernetzten Quantenkommunikationsindustrie in Deutschland erarbeiten,
  • weitere, sich neu eröffnende Forschungsthemen beobachten und in den Roadmap-Prozess einbringen,
  • zur Unterstützung der Quantenkommunikationsforschung in kleinen und mittleren Unternehmen ist zudem eine Einrichtung von Testlaboren mit verschiedenen thematischen Ausrichtungen vorgesehen. Die Einrichtung der Testlabore soll mit thematisch relevanten Quantenkommunikationsprojekten abgestimmt werden und in Zusammenarbeit mit passfähigen industriegeführten Forschungsvorhaben des Innovationshubs erfolgen,
  • um den Ausbau der Quantenkommunikationsindustrie zu unterstützen, soll das Schirmprojekt mit den Gründungsinkubatoren der Förderrichtlinie „StartUp-Secure“ zusammenarbeiten.

Das wissenschaftlich und vernetzend arbeitende Schirmprojekt initiiert hierfür geeignete Aktivitäten und setzt diese anschließend um. In der Projektskizze sollen Konzeptvorschläge zur Erfüllung der hier genannten Anforderungen vorgelegt werden.

Die Koordination des Schirmprojekts sollte bei einer in der Durchführung solcher Aufgaben erfahrenen Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder vergleichbaren Einrichtung liegen. Eine Förderung von Industrie­partnern im Rahmen des Schirmprojekts ist jedoch nicht ausgeschlossen. Für die enge Abstimmung mit anderen Fördermaßnahmen innerhalb des Quantenkommunikationsbereichs und darüber hinaus sollen im Vorhaben entsprechende Ressourcen eingeplant werden. Die Arbeiten sollen von einem Lenkungsausschuss aus den Projektpartnern geleitet werden, der sich eng mit einem Industriebeirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der industrie­geführten Forschungsvorhaben des Innovationshubs, abstimmt. Die anvisierte Projektlaufzeit für das Schirmprojekt ist vier Jahre.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen ­Tätigkeit des Zuwendungsempfängers (Hochschule, Forschungseinrichtung) dient, in Deutschland verlangt. Die Beteiligung von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich erwünscht und bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Forschungsförderung zu erhöhen sowie die Vernetzung zwischen Forschenden der grundlagenorientierten außeruniversitären Forschungs­einrichtungen (insbesondere der Max-Planck-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft) mit Forschenden an Hochschulen, in Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft und aus der Industrie zu stärken. Hochschulen, Fachhochschulen und technische Hochschulen sowie grundlagenorientierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundvorhaben zu beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.4

KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.5 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sind. Die Vorhaben müssen die in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Anforderungen an ihre wissenschaftlich-technische Zielsetzung erfüllen und sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich zeigen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).6

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten7 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Zum Nachweis der Finanzierbarkeit des Eigenanteils sind auf Verlangen Unterlagen zur Prüfung der Bonität vorzulegen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage).

Weitere Angaben zur Art und Umfang der Zuwendung können den BMBF-Richtlinien zur Antragstellung entnommen werden: http://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

Die vollständige Bekannmachung finden Sie hier:

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/09/2021-09-24-Bekanntmachung-Quantenkommunikation.html

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 3. Dezember 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.